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Versicherungen für KMU und Selbständige: was Pflicht ist und was sich lohnt

Einige Versicherungen schreibt das Gesetz vor, sobald du Personal hast oder eine GmbH führst. Andere sind freiwillig, entscheiden im Schadenfall aber über das Weiterbestehen deiner Firma. Wofür die wichtigsten Versicherungen da sind, was sie ungefähr kosten, wer sie anbietet und worauf du beim Vergleich achtest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob eine Versicherung Pflicht ist, hängt vor allem davon ab, ob du Angestellte hast – und ob du selbst angestellt bist: Als Inhaberin einer GmbH oder AG bist du Angestellte deiner Firma, als Inhaber einer Einzelfirma bist du selbständig.
  • Mit Personal sind AHV/IV/EO/ALV, Unfallversicherung (UVG), Pensionskasse (BVG) ab CHF 22'680 Jahreslohn und Familienzulagen Pflicht. Die Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, sichert aber deine Lohnfortzahlung bei Krankheit ab.
  • Als Selbständige bist du gegen Unfall nur über die Krankenkasse versichert – ohne Lohnersatz. Unfall-, Taggeld- und Pensionskassenlösungen schliesst du freiwillig ab.
  • Eine Betriebshaftpflicht ist nicht vorgeschrieben, gehört aber praktisch in jede Firma. Für kleine Büro- und Dienstleistungsbetriebe kostet sie oft einige hundert Franken pro Jahr.
  • Hol für jede Versicherung mehrere Offerten ein und vergleiche Versicherungssumme, Selbstbehalt, Wartefrist und Ausschlüsse – nicht nur die Prämie.

Pflicht oder freiwillig? Die Übersicht

Das KMU-Portal des Bundes fasst es so zusammen: Bei Einzelfirma, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft gilt die Inhaberin als selbständig erwerbend, für ihre Vorsorge sind sie «zum Grossteil selbst verantwortlich». Bei GmbH und AG sind die Inhaber Unternehmer und zugleich ihre eigenen Angestellten – dann sind die meisten Versicherungen obligatorisch. Betriebsversicherungen wie die Haftpflicht wählst du dagegen grundsätzlich selbst.

VersicherungEinzelfirma ohne PersonalMit Personal bzw. GmbH/AG
AHV/IV/EOPflichtPflicht
Arbeitslosenversicherung (ALV)nicht möglichPflicht für Angestellte
Familienzulagen (FAK)PflichtPflicht
Unfallversicherung (UVG)freiwilligPflicht für Angestellte
Pensionskasse (BVG)freiwilligPflicht ab CHF 22'680 Jahreslohn
Krankentaggeld (KTG)freiwilligfreiwillig (Pflicht nur, wenn ein GAV sie vorschreibt)
Motorfahrzeug-HaftpflichtPflicht für jedes Fahrzeug
Gebäudeversicherungnur bei eigener Liegenschaft, in den meisten Kantonen Pflicht
Betriebshaftpflicht, Sach, Rechtsschutz, Cyberfreiwillig

Unfallversicherung (UVG)

Wofür: Die UVG-Versicherung zahlt bei Berufs- und Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten die Heilungskosten und ein Taggeld als Lohnersatz, bei bleibenden Schäden Renten. Versichert ist der Lohn bis zum Höchstbetrag von CHF 148'200 pro Jahr (Stand 2026).

Wer muss: Jede Arbeitgeberin muss ihre Angestellten versichern – auch die Geschäftsführerin einer GmbH, die bei ihrer eigenen Firma angestellt ist. Die Prämie für Berufsunfälle (BU) trägt die Firma. Die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) darfst du vom Lohn abziehen; versichert gegen Nichtberufsunfälle sind Angestellte, die mindestens acht Stunden pro Woche bei dir arbeiten.

Wer versichert: Industrie, Bau und weitere im Gesetz aufgezählte Betriebsarten sind zwingend bei der Suva versichert (Art. 66 UVG). Alle übrigen Betriebe – die meisten Büro- und Dienstleistungsfirmen – wählen einen privaten Versicherer, zum Beispiel Allianz, AXA, Helvetia Baloise, Helsana, Mobiliar oder Zurich. Ob dein Betrieb zur Suva gehört, kannst du bei der Suva abklären.

Was es kostet: Die Prämie ist ein Promillesatz der Lohnsumme und hängt von Branche und Schadenverlauf ab. Moneyland nennt als Beispiel für einen Bürobetrieb 0.92 ‰ für Berufsunfälle und 11.07 ‰ für Nichtberufsunfälle. Bei einem Jahreslohn von CHF 80'000 sind das rund CHF 75 (Firma) und rund CHF 890 (Lohnabzug). Manche Versicherer verlangen eine Mindestprämie von CHF 100 pro Versicherung.

Als Selbständige: Ohne UVG bist du über deine Krankenkasse gegen Unfall versichert – sie zahlt die Heilungskosten, aber keinen Lohnausfall. Selbständige können sich freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 UVG), bei der Suva oder beim Versicherer ihres Personals. Wer die freiwillige UVG abschliesst, kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse sistieren lassen.

Worauf achten: Mit einer UVG-Zusatzversicherung sicherst du Löhne über dem Höchstbetrag, Leistungen über 80 % oder die private Spitalabteilung ab. Sie kostet zusätzlich – prüfe, ob du sie wirklich brauchst.

Pensionskasse (BVG)

Wofür: Die berufliche Vorsorge spart fürs Alter und sichert Invalidität und Tod ab – ergänzend zur AHV.

Wer muss: Angestellte mit einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (Stand 2026) musst du bei einer Pensionskasse versichern. Versichert ist im Minimum der koordinierte Lohn: Jahreslohn minus Koordinationsabzug von CHF 26'460, höchstens CHF 64'260. Die Firma zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge.

Was es kostet: Die Sparbeiträge steigen mit dem Alter – im gesetzlichen Minimum 7 % des koordinierten Lohns ab 25, dann 10 %, 15 % und ab 55 Jahren 18 %. Dazu kommen Risiko- und Verwaltungskosten, je nach Pensionskasse und Plan. Ein Plan mit höheren Leistungen als das Minimum kostet entsprechend mehr.

Wer versichert: Kleine Firmen schliessen sich meist einer Sammelstiftung an – angeboten von Lebensversicherern (z.B. Swiss Life, Helvetia Baloise, PAX, Allianz) oder von unabhängigen Stiftungen. Bei Vollversicherungen trägt der Versicherer alle Risiken, bei teilautonomen Lösungen trägt die Stiftung das Anlagerisiko – mit Chancen auf höhere Verzinsung, aber auch dem Risiko von Sanierungsbeiträgen. Wer keine Pensionskasse findet, kann sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.

Als Selbständige: Die Pensionskasse ist freiwillig. Du kannst dich der Pensionskasse deines Personals, deines Berufsverbands oder der Auffangeinrichtung anschliessen (Art. 44 BVG). Ohne Pensionskasse darfst du in die Säule 3a deutlich mehr einzahlen – mehr dazu im Artikel Altersvorsorge für Selbständige.

Worauf achten: Verzinsung der Altersguthaben in den letzten Jahren, Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil, Deckungsgrad der Stiftung, Kosten pro versicherte Person und die Bedingungen bei einer Kündigung des Anschlussvertrags.

Krankentaggeld (KTG)

Wofür: Wird eine Angestellte krank, musst du ihr den Lohn während einer beschränkten Zeit weiterzahlen (Art. 324a OR) – im ersten Dienstjahr drei Wochen (wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate dauert), danach je nach Gerichtsskala (Berner, Basler oder Zürcher Skala) länger. Eine lange Krankheit kann für einen Kleinbetrieb teuer werden. Die Krankentaggeldversicherung übernimmt dieses Risiko.

Wer muss: Niemand – ausser ein Gesamtarbeitsvertrag schreibt sie vor. Ersetzt die Versicherung die gesetzliche Lohnfortzahlung, muss sie mindestens gleichwertig sein. Gleichwertig ist nach der Rechtsprechung eine Lösung, die während 720 von 900 Tagen 80 % des Lohns zahlt und deren Prämie Firma und Angestellte je zur Hälfte tragen. Halte die Regelung schriftlich im Arbeitsvertrag fest.

Was es kostet: Die Prämie ist ein Prozentsatz der Lohnsumme. Sie hängt vor allem von der Wartefrist ab (je länger, desto günstiger), von Branche, Alter der Versicherten und Schadenverlauf. In der Praxis zahlen Angestellte oft bis zur Hälfte der Prämie.

Wer versichert: Kranken- und Privatversicherer, zum Beispiel Allianz, AXA, Groupe Mutuel, Helsana, Sanitas, SWICA oder Visana.

Als Selbständige: Ohne eigenes Taggeld hast du bei Krankheit kein Einkommen. Ein individuelles Krankentaggeld schliesst du bei einem Kranken- oder Privatversicherer ab; wähle die Wartefrist passend zu deinen Reserven.

Worauf achten: Ab wann die Wartefrist läuft (manche Versicherer zählen erst ab der Meldung), Vorbehalte für bestehende Krankheiten, Leistungsdauer, das Recht auf Übertritt in eine Einzelversicherung, wenn eine Angestellte austritt, und ob der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) oder dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) untersteht.

Familienzulagen (FAK)

Arbeitgeber und Selbständige müssen einer Familienausgleichskasse angeschlossen sein, meist über ihre AHV-Ausgleichskasse. Der Beitrag ist ein Prozentsatz der AHV-pflichtigen Lohnsumme bzw. des Einkommens und je nach Kanton und Kasse verschieden. Die Zulagen zahlst du mit dem Lohn aus und rechnest sie mit der Kasse ab. Mehr dazu im Artikel Lohnabrechnung im Kleinbetrieb.

Betriebshaftpflicht

Wofür: Sie deckt Personen- und Sachschäden, die deine Firma Dritten zufügt – und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Das KMU-Portal unterscheidet drei Risiken: das Anlagerisiko (ein Ziegel fällt vom Geschäftshaus auf ein Auto), das Betriebsrisiko (der Monteur beschädigt beim Austausch einer Waschmaschine die Küche) und das Produktrisiko (eine Kaffeemaschine überhitzt und verursacht einen Brand). Schäden an dir selbst oder deiner Familie sind nicht gedeckt.

Wer muss: Grundsätzlich niemand. Ausnahmen gibt es für einzelne Branchen und Berufe – Garagen etwa brauchen für fremde Fahrzeuge eine Motorfahrzeug-Haftpflicht (Art. 71 SVG). Das KMU-Portal zählt die Betriebshaftpflicht trotzdem zum «Grundbedarf» praktisch jeder Firma – ein einziger Schaden kann Zehntausende oder Millionen Franken kosten.

Was es kostet: Die Versicherer legen ihre Prämienberechnung nicht offen. Vergleichsportale nennen für kleine Büro-, IT- und Beratungsbetriebe meist einige hundert Franken pro Jahr, für Handwerk und Bau ein Mehrfaches davon. Massgebend sind Branche, Umsatz bzw. Lohnsumme, Versicherungssumme und Selbstbehalt.

Wer versichert: Unter anderem Allianz, AXA, Generali, Helvetia Baloise, Mobiliar, Vaudoise und Zurich – oft als Teil einer KMU-Paketlösung.

Worauf achten: Die Versicherungssumme pro Schadenfall – häufig empfohlen werden mindestens CHF 5 Mio. – und pro Jahr; Selbstbehalt; Ausschlüsse (typisch: Ansprüche aus den USA und Kanada, Abnützung gemieteter Räume, bestimmte Gesundheitsschäden); ob Mietsachschäden an deinen Geschäftsräumen und Schäden an Sachen deiner Kundschaft, an denen du arbeitest (Obhutsschäden), eingeschlossen sind.

Berufshaftpflicht

Sie deckt Vermögensschäden aus Fehlern in deiner Beratung oder Planung – etwa wenn eine Kundin wegen einer falschen Auskunft Geld verliert, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wurde. Die normale Betriebshaftpflicht deckt solche reinen Vermögensschäden meist nicht. Wichtig ist sie für Beratung, Treuhand, Informatik, Planung und Architektur. Für einzelne Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für Anwältinnen und Anwälte (Art. 12 Bst. f BGFA) und für Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis (Art. 40 Bst. h MedBG).

Sach- und Gebäudeversicherung

Fahrhabe: Waren, Einrichtung, Maschinen, Werkzeuge und Computer versicherst du gegen Feuer, Elementarschäden, Wasser, Einbruch und je nach Bedarf Glasbruch. Achte auf den Neuwert als Versicherungssumme: Ist sie zu tief, kürzt der Versicherer bei einem Schaden die Leistung (Unterversicherung). Passe die Summe an, wenn du Inventar zukaufst.

Gebäude: Darum kümmerst du dich nur, wenn dir die Geschäftsliegenschaft gehört. In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementarschäden obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung, in Uri, Schwyz und Obwalden obligatorisch bei einem privaten Versicherer, in Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden freiwillig.

Betriebsunterbruch: Sie ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn dein Betrieb nach einem Schaden stillsteht. Sie lohnt sich vor allem, wenn du nicht ausweichen kannst – etwa bei einer Werkstatt oder einem Laden.

Elektronik und Maschinen: Eine EDV- oder Maschinenversicherung zahlt auch bei Bedienungsfehlern, Kurzschluss oder Herunterfallen – Fälle, die eine normale Sachversicherung oft nicht deckt.

Cyberversicherung

Sie zahlt Kosten nach einem Hackerangriff oder Datenverlust: Fachleute für die Wiederherstellung, Betriebsunterbruch, Benachrichtigung Betroffener und Forderungen Dritter. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband haben erst fünf bis zehn Prozent der KMU eine Cyberversicherung; rund zwanzig Versicherer bieten sie an, eine Standardpolice gibt es nicht. Lösegeld ist in der Regel ausgeschlossen. Vor dem Abschluss fragen die Versicherer meist nach deinem Grundschutz, etwa aktuellen Updates, Datensicherung und Zwei-Faktor-Anmeldung. Lies nach, welche dieser Angaben Bedingung für die Leistung sind. Wie du dich auch ohne Versicherung schützt, steht im Artikel Datensicherung im KMU.

Rechtsschutz

Eine Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit mit Kundschaft, Lieferanten, Vermieterin oder Angestellten. Achte darauf, welche Rechtsgebiete gedeckt sind (Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Inkasso), auf die Versicherungssumme, eine allfällige Wartefrist und einen Mindeststreitwert. Günstige Varianten bieten oft nur Rechtsberatung, aber keine Übernahme von Prozesskosten.

So vergleichst du richtig

  1. Risiken klären: Was kann in deinem Betrieb schiefgehen, und was würde es kosten? Erst danach den Umfang festlegen.
  2. Mehrere Offerten mit denselben Angaben einholen (Branche, Umsatz, Lohnsumme, Versicherungssumme, Selbstbehalt).
  3. Leistungen statt Prämie vergleichen: Versicherungssumme, Selbstbehalt, Wartefrist, Ausschlüsse, Leistungsdauer.
  4. Laufzeit und Kündigung prüfen: Seit 2022 kannst du jeden Versicherungsvertrag mit drei Monaten Frist auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen (Art. 35a VVG), auch wenn er länger läuft – ausgenommen Lebensversicherungen.
  5. Pakete kritisch ansehen: KMU-Pakete sind bequem, enthalten aber manchmal Bausteine, die du nicht brauchst. Ein unabhängiger Broker kann helfen; er wird meist vom Versicherer entschädigt.
  6. Jährlich nachführen: Neue Angestellte, höherer Umsatz, neue Geräte oder ein neues Angebot ändern deine Risiken – melde Änderungen, sonst droht Unterversicherung.

Beispiel: Grafikbüro als GmbH mit zwei Angestellten

Nadia führt ein Grafikbüro als GmbH und ist selbst angestellt, dazu kommen zwei Mitarbeitende. Pflicht sind für alle drei AHV/IV/EO/ALV, UVG, BVG und Familienzulagen. Für die Lohnfortzahlung schliesst sie ein Krankentaggeld mit 30 Tagen Wartefrist ab und regelt es im Arbeitsvertrag. Freiwillig wählt sie eine Betriebshaftpflicht mit CHF 5 Mio. Versicherungssumme, eine Berufshaftpflicht für Fehler in Druckvorlagen, eine Sachversicherung für Computer und Einrichtung zum Neuwert und eine Cyberversicherung. Auf Betriebsunterbruch verzichtet sie: Ihr Team kann bei einem Schaden von zu Hause aus weiterarbeiten.

So geht's in Easly

  • Policen ablegen: Unter Personal > Verträge legst du die Policen für UVG, BVG, Krankentaggeld und Familienzulagen ab, dazu beliebige weitere Verträge wie Haftpflicht oder Rechtsschutz.
  • KI Werte für den Lohn: Mit KI-Zugang liest Easly Versicherer, Policennummer, Laufzeit, Kündigungsfrist und Beitragssätze aus der Police und schlägt NBU-Satz, BVG- und KTG-Abzug für die Lohnabrechnung vor.
  • Erinnerung vor dem Ablauf: Läuft ein Vertrag in weniger als 30 Tagen ab, zeigt ihn das Dashboard – rechtzeitig, um Offerten zu vergleichen oder zu kündigen.
  • Onboarding-Checkliste: Bei der ersten Anstellung führt dich Easly durch die Anmeldungen bei Ausgleichskasse, Unfallversicherung, Pensionskasse und Familienausgleichskasse.
  • Prämien verbuchen: Prämienrechnungen erfasst du als Beleg in der Kategorie «Versicherungen & Gebühren». Mit der doppelten Buchhaltung ordnest du die Zahlung an Ausgleichskasse, Unfallversicherung oder Pensionskasse im Bankimport dem Konto Sozialversicherungen zu.

Häufige Fragen

Brauche ich als Einzelfirma ohne Angestellte eine Unfallversicherung?

Vorgeschrieben ist sie nicht. Über die Krankenkasse sind die Heilungskosten bei einem Unfall gedeckt, nicht aber dein Einkommensausfall. Wenn du von deinem Einkommen lebst, prüfe eine freiwillige UVG-Versicherung oder ein Taggeld, das auch bei Unfall zahlt.

Ist die Betriebshaftpflicht obligatorisch?

In den meisten Branchen nicht. Sie gilt aber als Grundbedarf praktisch jeder Firma, weil ein einziger Schadenfall teurer werden kann als alles, was die Firma besitzt. Für einzelne Berufe und Branchen schreiben Bund oder Kantone eine Haftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung vor.

Wer bezahlt die Prämien für Unfall, Pensionskasse und Krankentaggeld?

Die Berufsunfallprämie trägt die Firma, die Nichtberufsunfallprämie darf sie vom Lohn abziehen. In der Pensionskasse zahlt die Firma mindestens die Hälfte der Beiträge. Beim Krankentaggeld ist die Aufteilung frei; üblich ist, dass die Angestellten höchstens die Hälfte tragen. Halte die Aufteilung im Arbeitsvertrag fest.

Kann ich einen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen?

Seit 2022 kannst du jeden Vertrag – ausser Lebensversicherungen – mit drei Monaten Frist auf Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres kündigen, auch wenn eine längere Laufzeit vereinbart ist. Das gilt auch für ältere Verträge. Ausserdem ist eine Kündigung nach einem Schadenfall möglich. Für die Pensionskasse gelten die Regeln des Anschlussvertrags.

Sind die Prämien von den Steuern abziehbar?

Prämien für Versicherungen der Firma – Haftpflicht, Sach, Rechtsschutz, Cyber und die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen – sind Geschäftsaufwand. Deine eigene Krankenkasse und private Versicherungen gehören dagegen in die private Steuererklärung, mit den dort geltenden Abzügen.

Stand der Angaben: siehe oben. Grundlagen: KMU-Portal des Bundes: Versicherungen – was ist obligatorisch, was sinnvoll?, Unfallversicherungsgesetz (Art. 4 und 66 UVG), BVG (Art. 4, 8, 44 und 66 BVG) mit den Grenzbeträgen 2026, Obligationenrecht (Art. 324a OR) und Bundesgericht, Urteil 4A_514/2018, E. 3.1, Versicherungsvertragsgesetz (Art. 35a VVG), Prämienbeispiel UVG: moneyland.ch, Gebäudeversicherung: moneyland.ch, Cyber: Schweizerischer Versicherungsverband (SVV). Prämien sind Richtwerte und hängen stark von Branche, Grösse und Schadenverlauf ab. Die Nennung von Anbietern ist keine Empfehlung. Dieser Artikel ersetzt keine Versicherungsberatung.