Das Wichtigste in Kürze
- Haftung: Bei der Einzelfirma haftest du mit deinem ganzen Privatvermögen, bei der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
- Gründung: Die Einzelfirma kostet fast nichts. Die GmbH braucht CHF 20'000 Stammkapital, eine öffentliche Urkunde und den Handelsregistereintrag.
- Steuern und AHV: Bei der Einzelfirma versteuerst du den Gewinn als Einkommen und zahlst darauf AHV. In der GmbH bist du angestellt und beziehst Lohn; der Gewinn wird bei der GmbH besteuert.
- Aufwand: Die GmbH braucht immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz – mehr Arbeit und höhere Treuhandkosten.
Haftung
Die Einzelfirma ist keine eigene Person: Du bist das Unternehmen. Für Schulden deines Geschäfts haftest du deshalb mit deinem gesamten Privatvermögen – Erspartem, Auto, Wohnung. Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Kunden, aber nicht unbezahlte Rechnungen von Lieferanten oder Leasingverträge.
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Ganz ohne Risiko bist du aber auch hier nicht: Banken verlangen für Kredite oft eine persönliche Bürgschaft, und als Geschäftsführerin haftest du für Pflichtverletzungen sowie für nicht abgerechnete Sozialversicherungsbeiträge.
Gründung und Kosten
Die Einzelfirma entsteht, sobald du selbständig arbeitest. Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse an; ins Handelsregister musst du erst ab CHF 100'000 Umsatz (Art. 931 OR). Die Eintragung kostet schweizweit eine Grundgebühr von CHF 80. Den Ablauf beschreibt der Artikel Einzelfirma gründen.
Für die GmbH brauchst du:
- ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (Art. 773 OR), das bei der Gründung vollständig einbezahlt sein muss (Art. 777c OR) – in bar auf ein Sperrkonto oder als Sacheinlage;
- Statuten und eine öffentliche Urkunde über die Gründung, also einen Termin bei der Notarin oder beim Notar (Art. 777 OR);
- den Eintrag ins Handelsregister – erst damit entsteht die GmbH (Art. 779 OR). Die Grundgebühr dafür beträgt CHF 420 (Gebührenverordnung für das Handelsregister), dazu kommen die je nach Kanton unterschiedlichen Kosten der Beurkundung;
- einen Firmennamen mit dem Zusatz «GmbH» (Art. 950 OR).
Viele Schritte – Handelsregister, MWST, AHV und Unfallversicherung – kannst du kostenlos über EasyGov.swiss erledigen, den Online-Schalter des Bundes für Unternehmen.
Steuern
Bei der Einzelfirma ist der Gewinn dein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 DBG). Er wird zusammen mit deinem übrigen Einkommen besteuert – bei hohem Gewinn mit der vollen Progression.
Die GmbH zahlt selbst Gewinnsteuer: beim Bund 8,5 % des Reingewinns (Art. 68 DBG), dazu die kantonale Gewinnsteuer. Du als Gesellschafterin beziehst einen Lohn, den du als Einkommen versteuerst. Schüttet die GmbH Gewinn als Dividende aus und hältst du mindestens 10 % des Stammkapitals, wird die Dividende beim Bund nur zu 70 % besteuert (Art. 20 Abs. 1bis DBG), in den Kantonen zu mindestens 50 % (Art. 7 StHG). Ob sich die GmbH steuerlich lohnt, hängt von Gewinn, Kanton und persönlicher Situation ab – das rechnest du am besten mit deiner Treuhand durch.
Sozialversicherungen
Als Einzelfirma zahlst du AHV/IV/EO auf deinem Gewinn, höchstens 10 % (AHV/IV-Merkblatt 2.02). Pensionskasse und Unfallversicherung sind freiwillig, eine Arbeitslosenversicherung gibt es für dich nicht.
In der GmbH bist du Angestellte deiner eigenen Firma. Die GmbH rechnet AHV/IV/EO und ALV über deinen Lohn ab (AHV/IV-Merkblatt 2.01), versichert dich obligatorisch gegen Unfall und – ab der Eintrittsschwelle – in der beruflichen Vorsorge. Damit bist du besser abgesichert, zahlst aber auch mehr Beiträge. Zwei Punkte, die oft überraschen:
- Arbeitslosenversicherung: Wer als Gesellschafterin die Entscheide der GmbH massgeblich bestimmt, hat nach ständiger Rechtsprechung keinen Anspruch auf Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigung (sinngemäss nach Art. 31 Abs. 3 Bst. c AVIG), solange diese Stellung besteht – obwohl die GmbH ALV-Beiträge abrechnet.
- Lohn oder Dividende: Auf Dividenden fallen keine AHV-Beiträge an. Bezahlst du dir einen auffällig tiefen Lohn und dafür hohe Dividenden, kann die Ausgleichskasse einen Teil der Dividende als Lohn behandeln.
Buchhaltung und Revision
Die Einzelfirma darf bis CHF 500'000 Umsatz eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage führen (Art. 957 Abs. 2 OR). Die GmbH muss immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung führen und jährlich eine Gesellschafterversammlung abhalten. Eine Revision ist grundsätzlich vorgeschrieben (Art. 818 OR); kleine GmbHs mit höchstens 10 Vollzeitstellen können mit Zustimmung aller Gesellschafter darauf verzichten (Opting-out, Art. 727a Abs. 2 OR).
Beispiel: Start als Einzelfirma, später GmbH
Jan macht sich als Elektroplaner selbständig. Er startet als Einzelfirma, weil es schnell und günstig geht. Nach drei Jahren hat er zwei Angestellte, grössere Aufträge mit Haftungsrisiken und einen Gewinn, der ihn in eine hohe Steuerprogression bringt. Mit seiner Treuhänderin überführt er das Geschäft in eine GmbH. Seither bezieht er einen festen Lohn, ist in der Pensionskasse versichert und sein Privatvermögen ist von den Geschäftsrisiken getrennt.
Später wechseln
Du musst dich nicht für immer entscheiden. Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma kann ihr Geschäft mit Aktiven und Passiven auf eine neue GmbH übertragen (Vermögensübertragung, Art. 69 Fusionsgesetz). Steuerneutral ist das nur unter Bedingungen – unter anderem darfst du die Anteile während fünf Jahren nicht verkaufen (Art. 19 DBG). Plane den Wechsel deshalb mit deiner Treuhand.
Entscheidungshilfe
| Einzelfirma | GmbH | |
|---|---|---|
| Startkapital | keines | CHF 20'000, voll einbezahlt |
| Gründung | AHV-Anmeldung, HR ab CHF 100'000 Umsatz | Statuten, Notar, Handelsregister |
| Haftung | unbeschränkt mit Privatvermögen | nur Gesellschaftsvermögen |
| Steuern | Gewinn als Einkommen | Gewinnsteuer GmbH, Lohn und Dividende privat |
| Sozialversicherungen | AHV auf Gewinn, Rest freiwillig | wie Angestellte: AHV, ALV, UVG, BVG |
| Buchhaltung | einfach bis CHF 500'000 Umsatz | immer doppelt, Bilanz, Revision oder Opting-out |
| Passt zu | Start, Nebenerwerb, wenig Risiko | Angestellte, Haftungsrisiken, hoher Gewinn |
So geht's in Easly
Easly funktioniert für beide Rechtsformen – und wächst mit, wenn du wechselst:
- Rechtsform in den Einstellungen: Je nach Rechtsform stellt Easly Briefkopf und QR-Zahlteil auf deinen Namen (Einzelfirma) oder auf den Firmennamen (GmbH) aus – passend zum Konto, auf das die Kundschaft zahlt.
- Lohn für dich als Gesellschafterin: In der GmbH rechnest du deinen eigenen Lohn im Lohnlauf ab – mit AHV/IV/EO und ALV, deinen Beträgen für Pensionskasse und Unfallversicherung, Lohnabrechnung und Lohnausweis.
- Offerten, Rechnungen, Belege und MWST laufen bei beiden Rechtsformen gleich.
- Unterlagen für die Treuhand: Erfolgsrechnung, MWST-Abrechnung, Lohnausweise und Belegarchiv exportierst du auf Knopfdruck.
Ehrlich gesagt: Easly ersetzt keine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und keinen Jahresabschluss – für die GmbH erstellt diesen deine Treuhand aus den Unterlagen von Easly.
Häufige Fragen
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Du brauchst mindestens CHF 20'000 Stammkapital, das der GmbH gehört und für das Geschäft verwendet werden darf. Dazu kommen die Grundgebühr des Handelsregisters von CHF 420 und die je nach Kanton unterschiedlichen Kosten für die öffentliche Beurkundung.
Hafte ich mit einer GmbH gar nicht mehr persönlich?
Für die Schulden der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Persönlich haftest du aber, wenn du eine Bürgschaft unterschreibst, als Geschäftsführerin deine Pflichten verletzt oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abrechnest.
Kann ich meine Einzelfirma später in eine GmbH umwandeln?
Ja. Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma kann ihr Geschäft auf eine neue GmbH übertragen. Steuerneutral ist das nur unter Bedingungen, etwa einer Sperrfrist von fünf Jahren für den Verkauf der Anteile. Plane den Schritt mit deiner Treuhand.
Ab wann lohnt sich eine GmbH?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Typische Gründe sind Haftungsrisiken, erste Angestellte, ein Gewinn, der dich in eine hohe Steuerprogression bringt, oder der Wunsch nach Pensionskasse und Arbeitslosenversicherung. Für den Start ist die Einzelfirma meist einfacher.
Stand der Angaben: siehe oben. Grundlagen: Obligationenrecht (Art. 727a, 773, 777, 777c, 779, 794, 818, 931, 950 und 957 OR), Gebührenverordnung für das Handelsregister, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 18, 19, 20 und 68 DBG), Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 7 StHG), Arbeitslosenversicherungsgesetz (Art. 31 AVIG), Fusionsgesetz (Art. 69 FusG), AHV/IV-Merkblätter 2.01 und 2.02. Die Wahl der Rechtsform hat langfristige steuerliche und rechtliche Folgen – dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Treuhand oder Notariat.
