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Ratgeber · Gründung und Start

Einzelfirma gründen: Schritt für Schritt

Die Einzelfirma ist in der Schweiz der einfachste Weg in die Selbständigkeit: kein Startkapital, keine Gründungsurkunde, kein Notar. Ein paar Dinge musst du trotzdem erledigen – bei der AHV, allenfalls beim Handelsregister und bei der MWST. Hier ist die Reihenfolge, die sich bewährt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Melde dich als Selbständigerwerbende bzw. Selbständigerwerbender bei der AHV-Ausgleichskasse an – sie entscheidet, ob du als selbständig anerkannt wirst.
  • Ins Handelsregister musst du, sobald deine Einzelfirma mindestens CHF 100'000 Umsatz im Jahr erzielt (Art. 931 Abs. 1 OR); freiwillig geht es schon vorher.
  • Der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten (Art. 945 OR).
  • MWST-pflichtig wirst du ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG).
  • Du haftest mit deinem ganzen Privatvermögen – darum lohnen sich Betriebshaftpflicht und eine saubere Trennung von Privat und Geschäft.

Einzelfirma, GmbH oder AG?

Die Einzelfirma gehört dir allein. Sie braucht kein Mindestkapital und entsteht, sobald du selbständig tätig bist. Der Preis dafür: Du haftest persönlich und unbeschränkt für die Schulden des Geschäfts, und der Gewinn wird zusammen mit deinem übrigen Einkommen besteuert. Für die meisten, die allein starten – Handwerk, Beratung, Gestaltung, IT, Therapie –, ist sie trotzdem der richtige Anfang. Eine GmbH lohnt sich eher, wenn das Haftungsrisiko gross ist oder mehrere Personen beteiligt sind.

1. Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse

Der wichtigste erste Schritt: Du meldest dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons (oder der Verbandsausgleichskasse deiner Branche) als selbständigerwerbend an. Die Kasse prüft, ob du wirklich selbständig bist – etwa ob du auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeitest, mehrere Auftraggeber hast und eigene Investitionen tätigst. Diese Anerkennung ist wichtig: Viele Kunden verlangen sie, bevor sie dir Aufträge geben, damit sie nicht als Arbeitgeber gelten.

Als Selbständige zahlst du die AHV/IV/EO-Beiträge allein: höchstens 10 % deines Einkommens, bei tieferen Einkommen nach einer sinkenden Skala, mindestens CHF 530 im Jahr (Werte 2026, AHV/IV-Merkblatt 2.02). Dazu kommen die Verwaltungskosten der Kasse. Die Kasse erhebt zuerst Akontobeiträge und rechnet später nach deiner definitiven Steuerveranlagung ab – lege dafür von Anfang an Geld zur Seite.

2. Handelsregister und Firmenname

Ins Handelsregister musst du deine Einzelfirma eintragen, sobald sie im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt hat (Art. 931 Abs. 1 OR, Art. 36 HRegV). Ausgenommen sind freie Berufe und Landwirte ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe. Freiwillig kannst du dich jederzeit eintragen lassen (Art. 931 Abs. 3 OR) – das schafft Vertrauen und schützt deinen Firmennamen an deinem Geschäftssitz (Art. 946 OR).

Beim Namen hast du weniger Freiheit als bei einer GmbH: Der wesentliche Inhalt der Firma muss aus deinem Familiennamen bestehen, mit oder ohne Vornamen (Art. 945 OR). Zusätze sind erlaubt, solange sie wahr sind und nicht auf eine Gesellschaft hindeuten: «Lea Muster Grafik» geht, «Muster Grafik GmbH» nicht.

Beispiel: Start als Grafikerin

Lea macht sich mit «Lea Muster Grafik» selbständig. Sie meldet sich bei der Ausgleichskasse an und legt ihr erstes Projekt und zwei Anfragen anderer Kunden bei, damit die Selbständigkeit anerkannt wird. Mit einem erwarteten Umsatz von rund CHF 70'000 muss sie weder ins Handelsregister noch zur MWST – sie lässt sich aber freiwillig eintragen, weil ein grösserer Kunde das wünscht. Sie eröffnet ein separates Konto für das Geschäft und schliesst eine Betriebshaftpflicht ab.

3. UID und MWST

Jedes Unternehmen in der Schweiz wird mit einer Unternehmens-Identifikationsnummer geführt, zum Beispiel CHE-123.456.789. Spätestens mit der Anmeldung als Selbständigerwerbende bzw. Selbständigerwerbender bei der AHV-Ausgleichskasse, dem Handelsregistereintrag oder der MWST-Anmeldung erhältst du sie automatisch – diese Stellen melden dich dem UID-Register. Dort kannst du deine Nummer öffentlich nachschlagen.

Die MWST wird zum Thema, sobald du innerhalb eines Jahres CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielst (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Dann meldest du dich innert 30 Tagen bei der ESTV an (Art. 66 MWSTG). Darunter bist du befreit und darfst keine MWST ausweisen – ausser du verzichtest freiwillig auf die Befreiung (Art. 11 MWSTG), was sich bei hohen Vorsteuern lohnen kann. Mehr dazu im Artikel Belege und MWST im Griff.

4. Versicherungen und Vorsorge

  • Betriebshaftpflicht: nicht vorgeschrieben (ausser in einzelnen Berufen), aber dringend zu empfehlen – du haftest mit dem Privatvermögen.
  • Unfall: Als Selbständige bist du nicht obligatorisch nach UVG versichert. Du kannst dich freiwillig versichern (Art. 4 UVG) oder Unfälle über die Krankenkasse abdecken.
  • Krankentaggeld: Ohne Taggeldversicherung hast du bei längerer Krankheit kein Einkommen. Kläre früh ab, ab welchem Tag sie zahlen soll.
  • Vorsorge: Die berufliche Vorsorge ist für Selbständige freiwillig. Ohne Pensionskasse darfst du 2026 bis 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288, in die Säule 3a einzahlen und vom Einkommen abziehen.

5. Konto, Buchhaltung und erste Rechnung

Ein eigenes Geschäftskonto ist nicht vorgeschrieben, macht aber Buchhaltung und Steuererklärung viel einfacher. Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) – Belege bewahrst du 10 Jahre auf (Art. 958f OR).

Bevor die erste Rechnung rausgeht, lohnt sich ein sauberer Auftritt: Briefkopf mit Logo, Bankverbindung mit QR-Zahlteil und klare Zahlungsbedingungen. Wie du Offerten und Rechnungen korrekt aufbaust, steht im Artikel Von der Offerte bis zur bezahlten Rechnung.

So geht's in Easly

Nach der Bestellung führt dich ein Einrichtungs-Assistent Schritt für Schritt durch alles, was du für die erste Offerte und Rechnung brauchst – unterbrechen und später weitermachen ist jederzeit möglich:

  • Firma und Bank: Firmenname, Rechtsform, Adresse und Kanton, dazu deine UID – Easly prüft die Prüfziffer und meldet Tippfehler. Mit deiner IBAN ist der QR-Zahlteil sofort bereit; eine QR-IBAN erkennt Easly selbst.
  • Aussehen: Logo hochladen, Akzentfarbe wählen – das Logo steht danach auf jeder Offerte und Rechnung, das Browser-Symbol entsteht auf Wunsch aus dem Logo.
  • MWST: Noch nicht MWST-pflichtig? Dann lässt du das Häkchen weg, und Easly schreibt den korrekten Hinweis auf deine Rechnungen. Später schaltest du die MWST mit Satz und Methode ein.
  • E-Mail: Microsoft 365 oder dein bestehendes Postfach per SMTP und IMAP – mit Verbindungstest direkt im Assistenten.
  • Am Schluss zeigt dir eine Checkliste, was bereit ist und was noch fehlt. Den Assistenten kannst du unter Einstellungen → Firma jederzeit wieder aufrufen.
Einrichtungs-Assistent von Easly mit den Schritten Firma und Bank, Aussehen, MWST und E-Mail (Bild vergrössern)

Häufige Fragen

Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?

Ja, sobald sie im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt hat (Art. 931 Abs. 1 OR). Darunter ist der Eintrag freiwillig. Freie Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe sind von der Pflicht ausgenommen.

Wie darf meine Einzelfirma heissen?

Der Name muss im Wesentlichen aus deinem Familiennamen bestehen, mit oder ohne Vornamen (Art. 945 OR). Ergänzungen wie «Grafik» oder «Elektro» sind erlaubt, solange sie zutreffen und nicht nach einer Gesellschaft wie GmbH oder AG klingen.

Brauche ich als Einzelfirma eine UID?

Du musst sie nicht beantragen: Ausgleichskasse, Handelsregisteramt oder ESTV melden dich dem UID-Register. Auf der Rechnung ist sie nur Pflicht, wenn du MWST ausweist (Art. 26 MWSTG). Easly prüft eine eingegebene UID auf ihre Prüfziffer.

Muss ich als Einzelfirma eine Unfallversicherung haben?

Für dich selbst nicht – Selbständige sind nicht obligatorisch nach UVG versichert, können sich aber freiwillig versichern (Art. 4 UVG). Stellst du jemanden an, musst du diese Person obligatorisch gegen Unfall versichern; mehr dazu im Artikel Die erste Anstellung.

Stand der Angaben: siehe oben. Grundlagen: Obligationenrecht (Art. 931, 945, 946, 957 und 958f OR), Handelsregisterverordnung (Art. 36 HRegV), Mehrwertsteuergesetz (Art. 10, 11, 26 und 66 MWSTG), Unfallversicherungsgesetz (Art. 4 UVG), AHV/IV-Merkblatt 2.02. Kantonale Ausgleichskassen und Handelsregisterämter können abweichende Abläufe haben. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Treuhand, Ausgleichskasse oder Handelsregisteramt.