Das Wichtigste in Kürze
- Bevor der erste Lohn fliesst, meldest du dich bei einer AHV-Ausgleichskasse an und schliesst eine Unfallversicherung (UVG) ab.
- Vom Bruttolohn ziehst du 2026 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV ab, dazu je nach Versicherung NBU, BVG und allenfalls KTG.
- Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 ist die Person in der beruflichen Vorsorge (BVG) zu versichern.
- Jeden Monat gibt es eine schriftliche Lohnabrechnung, am Jahresende den Lohnausweis und die Lohnmeldung an die Ausgleichskasse.
Bevor der erste Lohn fliesst
Mit der ersten Anstellung wirst du Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber. Diese Anmeldungen und Versicherungen gehören dazu:
- AHV-Ausgleichskasse: Anmeldung als Arbeitgeber, meist bei der kantonalen Ausgleichskasse oder einer Verbandsausgleichskasse. Über sie laufen AHV/IV/EO, ALV und in der Regel auch die Familienzulagen.
- Unfallversicherung (UVG): obligatorisch für alle Angestellten. Die Berufsunfallversicherung (BU) zahlt der Arbeitgeber. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert; diese Prämie darfst du ganz vom Lohn abziehen.
- Berufliche Vorsorge (BVG): Pflicht ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Wert 2026). Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge.
- Krankentaggeld (KTG): nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber verbreitet und in manchen Gesamtarbeitsverträgen Pflicht. Es schützt dich vor der Lohnfortzahlung bei langer Krankheit.
Stammen deine Angestellten aus dem Ausland, haben keine Niederlassungsbewilligung C und sind nicht mit einer Person mit Schweizer Pass oder C-Bewilligung verheiratet, ziehst du zusätzlich die Quellensteuer nach dem Tarif deines Kantons ab.
Die Abzüge 2026 im Überblick
| Abzug | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3 % | auf dem ganzen Lohn, ohne Obergrenze |
| ALV | 1,1 % | bis CHF 148'200 Jahreslohn (CHF 12'350 pro Monat) |
| NBU | je nach Police | bis CHF 148'200 Jahreslohn; Satz steht in deiner UVG-Police |
| BVG | je nach Plan | Betrag gemäss Vorsorgeplan, Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte |
| KTG | je nach Police | nur wenn vereinbart; höchstens die Hälfte zulasten der Angestellten |
Als Arbeitgeber zahlst du zusätzlich die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, den Beitrag an die Familienausgleichskasse (je nach Kanton), die Berufsunfallprämie und deinen Anteil am BVG.
Rechenbeispiel: Monatslohn CHF 5'000
Nina arbeitet 100 % in einem kleinen Velogeschäft und verdient CHF 5'000 brutto im Monat. Die NBU-Police hat einen Satz von 1,2 %, der BVG-Beitrag laut Vorsorgeplan beträgt CHF 180 im Monat. Beides sind Beispielwerte – deine Sätze stehen in deinen Policen.
| Position | CHF |
|---|---|
| Bruttolohn | 5'000.00 |
| AHV/IV/EO 5,3 % | − 265.00 |
| ALV 1,1 % | − 55.00 |
| NBU 1,2 % (Beispiel) | − 60.00 |
| BVG (Beispiel) | − 180.00 |
| Nettolohn | 4'440.00 |
Hat Nina Kinder, kommen die Familienzulagen dazu – mindestens CHF 215 pro Kind und Monat, für Kinder in Ausbildung CHF 268. Viele Kantone zahlen mehr. Du zahlst sie mit dem Lohn aus und erhältst sie von der Familienausgleichskasse zurück.
13. Monatslohn und Bonus
Einen 13. Monatslohn schuldest du nur, wenn er im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Auf 13. Monatslohn und Bonus fallen dieselben Abzüge an wie auf den Monatslohn. Achtung bei der ALV: Die Obergrenze von CHF 148'200 im Jahr gilt bei monatlicher Abrechnung als CHF 12'350 pro Monat – und zwar für alle Zahlungen desselben Monats zusammen. Zahlst du im Dezember Lohn und Bonus aus, ist ALV nur auf insgesamt CHF 12'350 geschuldet. Den Ausgleich über das ganze Jahr macht die Ausgleichskasse mit der Lohnmeldung.
Jeden Monat und am Jahresende
- Monatlich: Lohnabrechnung erstellen und abgeben – sie ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 323b OR) –, Nettolohn überweisen.
- Laufend: Akontobeiträge an die Ausgleichskasse, Prämien an UVG, BVG und KTG gemäss deren Rechnungen.
- Am Jahresende: Lohnausweis (Formular 11) für jede Person, Lohnmeldung an die Ausgleichskasse und Lohndeklarationen für UVG und BVG. Die Ausgleichskasse rechnet die Akontozahlungen danach mit den tatsächlichen Löhnen ab.
So geht's in Easly
In Easly hast du Personal und Lohn im selben Programm wie Rechnungen und Belege – vom Onboarding bis zum Lohnausweis:
- Onboarding mit Checkliste: AHV-Anmeldung, UVG, BVG, KTG und Familienzulagen als Schritte mit Erklärung. So vergisst du bei der ersten Anstellung nichts.
- Lohnlauf für alle auf einmal: Easly rechnet AHV/IV/EO und ALV mit der gesetzlichen Obergrenze. NBU-Satz, BVG- und KTG-Beträge hinterlegst du einmal pro Person; sie bleiben je Abrechnung anpassbar. Quellensteuer erfasst du als Betrag.
- 13. Monatslohn und Bonus als eigene Zahlung – die ALV-Obergrenze des Monats wird dabei korrekt geteilt.
- Lohnabrechnung als PDF automatisch im Personaldossier, zusammen mit Arbeitsvertrag und weiteren Unterlagen.
- Lohnausweis (Formular 11) am Jahresende, ausgefüllt aus den Lohnabrechnungen des Jahres. Die Löhne fliessen ausserdem automatisch in deine Erfolgsrechnung.
- Policen im Blick: UVG-, BVG-, KTG- und Familienzulagen-Policen ablegen und vor Vertragsende erinnert werden.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent werden 2026 vom Lohn abgezogen?
Fix sind 5,3 % für AHV/IV/EO und 1,1 % für die ALV (bis CHF 148'200 Jahreslohn). Dazu kommen je nach Versicherung NBU, BVG und allenfalls Krankentaggeld. Insgesamt sind es meist rund 10 bis 15 % des Bruttolohns.
Ab welchem Lohn muss ich jemanden im BVG versichern?
Ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Wert 2026) bei einem Arbeitgeber. Darunter ist die berufliche Vorsorge freiwillig.
Muss ich jeden Monat eine Lohnabrechnung abgeben?
Ja. Das Obligationenrecht verlangt eine schriftliche Abrechnung für jede Lohnzahlung (Art. 323b OR). Darauf stehen Bruttolohn, alle Abzüge und der Nettolohn.
Berechnet Easly auch die Quellensteuer?
Nein. Die Quellensteuer hängt von Kanton, Tarif und persönlichen Verhältnissen ab. Du erfasst den Betrag gemäss Tarif deines Kantons, Easly zieht ihn ab und weist ihn auf Lohnabrechnung und Lohnausweis aus.
Stand der Angaben: siehe oben, Werte für 2026. Grundlagen: AHVG, AVIG, UVG, BVG, Familienzulagengesetz und Obligationenrecht. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch deine Ausgleichskasse oder Treuhand.
