Das Wichtigste in Kürze
- Die AHV bleibt Pflicht – als Selbständige zahlst du die Beiträge allein. Fehlende Beitragsjahre kürzen später die Rente.
- Eine Pensionskasse ist für Selbständige freiwillig (Art. 4 BVG).
- Ohne Pensionskasse darfst du in die grosse Säule 3a einzahlen: bis 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 im Jahr 2026 (Masszahlen des BSV).
- Seit 2025 kannst du 3a-Lücken nachträglich einkaufen – erstmals 2026 für Lücken aus dem Jahr 2025.
- Denk an Invalidität, Tod und Krankheit: Diesen Schutz hat dir bisher der Arbeitgeber organisiert.
1. Säule: die AHV ohne Lücken
Als Selbständige bzw. Selbständiger zahlst du AHV/IV/EO-Beiträge auf deinem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit, höchstens 10 %, bei tieferen Einkommen nach einer sinkenden Skala (AHV/IV-Merkblatt 2.02). Eine Arbeitslosenversicherung hast du als Selbständige nicht mehr.
Für die spätere Rente zählt jedes Beitragsjahr: Fehlende Jahre führen in der Regel zu einer Kürzung. Prüfe deshalb ab und zu deinen Auszug aus dem individuellen Konto (IK) – er ist kostenlos (Merkblatt 1.01). Nicht bezahlte Beiträge kannst du nur während fünf Jahren nachzahlen, danach verjähren sie (Art. 16 AHVG).
2. Säule: Pensionskasse freiwillig
Die berufliche Vorsorge ist nur für Angestellte obligatorisch. Selbständige können sich freiwillig versichern (Art. 4 BVG), und zwar bei der Pensionskasse ihres Berufsverbands, bei der Vorsorgeeinrichtung ihrer eigenen Angestellten oder – wenn beides nicht möglich ist – bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (Art. 44 BVG, Vorsorgeplan für Selbständigerwerbende).
Vorteile: Risikoschutz bei Invalidität und Tod, und Beiträge wie Einkäufe kannst du steuerlich abziehen. Nachteil: Du bist an die Beiträge gebunden, und mit Pensionskasse gilt für dich nur noch der «kleine» Höchstbetrag der Säule 3a.
3. Säule: die grosse Säule 3a
Ohne Pensionskasse darfst du jedes Jahr bis 20 % deines Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens CHF 36'288 (2026). Mit Pensionskasse liegt die Grenze bei CHF 7'258 (Art. 7 BVV 3). Die Einzahlungen ziehst du vollständig vom steuerbaren Einkommen ab.
Lücken nachzahlen: Seit 1. Januar 2025 kannst du fehlende 3a-Beiträge nachträglich einkaufen (Art. 7a BVV 3, Mitteilung des Bundesrats). Nachzahlen kannst du Lücken der letzten zehn Jahre, aber nur Lücken ab 2025 – frühestens 2026 also die Lücke von 2025. Voraussetzung ist unter anderem, dass du im Lückenjahr und im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hattest und im Nachzahlungsjahr den vollen Höchstbetrag einzahlst. Pro Jahr kannst du höchstens den kleinen Höchstbetrag (CHF 7'258) zusätzlich zum ordentlichen Beitrag einkaufen, und jede Jahreslücke nur einmal. Die genauen Bedingungen nennt dir deine 3a-Stiftung.
Neben der Säule 3a gibt es die freie Vorsorge (Säule 3b), etwa Sparkonto, Wertschriften oder Lebensversicherungen – ohne Steuerabzug für die Einzahlungen, aber frei verfügbar.
Beispiel: Grafikerin ohne Pensionskasse
Lea hat als Einzelfirma 2026 ein Nettoerwerbseinkommen von CHF 80'000. Sie ist keiner Pensionskasse angeschlossen. In die Säule 3a darf sie 20 % davon einzahlen, also CHF 16'000 – deutlich mehr als die CHF 7'258, die sie als Angestellte einzahlen durfte. Weil sie 2025 nur CHF 4'000 eingezahlt hat, prüft sie mit ihrer 3a-Stiftung, ob sie die Lücke aus 2025 einkaufen kann. Für den Fall einer Invalidität schliesst sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab.
Risiko: Invalidität, Tod und Krankheit
Wer angestellt ist, hat über Pensionskasse, Unfallversicherung und oft eine Krankentaggeldversicherung des Arbeitgebers einen Risikoschutz. Als Selbständige ohne Pensionskasse fehlt dieser Schutz weitgehend – die IV der 1. Säule allein deckt oft nur einen Teil deines Einkommens.
- Krankentaggeld: zahlt bei längerer Krankheit einen Teil deines Einkommens.
- Unfall: Selbständige können sich freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 UVG) oder Unfälle über die Krankenkasse decken.
- Erwerbsunfähigkeits- und Todesfallversicherung: schützen dich und deine Familie, wenn du nicht mehr arbeiten kannst oder stirbst.
Was passiert mit deinem Pensionskassengeld?
Verlässt du eine Anstellung, wird dein Guthaben als Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder in eine neue Pensionskasse überwiesen. Nimmst du eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit auf und bist nicht mehr obligatorisch versichert, kannst du dir das Guthaben bar auszahlen lassen (Art. 5 FZG); bist du verheiratet, braucht es die schriftliche Zustimmung deiner Ehepartnerin bzw. deines Ehepartners. Überlege dir das gut: Investierst du das Geld ins Geschäft, fehlt es dir im Alter. Für Wohneigentum kannst du Vorsorgegeld zudem vorbeziehen – auch das schmälert die spätere Rente.
So geht's in Easly
- Grundlage für die Säule 3a: Die Erfolgsrechnung zeigt dir laufend Ertrag, Aufwand und Gewinn deiner Einzelfirma – mit Drill-down bis zum Beleg. So schätzt du unter dem Jahr ab, wie viel du in die grosse Säule 3a einzahlen kannst.
- Unterlagen für Treuhand und Steuern: Erfolgsrechnung, Belegarchiv und kompletter Export als ZIP.
- Ehrlich gesagt: Easly berechnet weder dein AHV-pflichtiges Einkommen noch deinen 3a-Höchstbetrag und ersetzt keine Vorsorgeberatung. Die Steuererklärung füllt Easly nicht aus.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich als Selbständige in die Säule 3a einzahlen?
Ohne Pensionskasse bis 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 im Jahr 2026. Bist du einer Pensionskasse angeschlossen, gilt der kleine Höchstbetrag von CHF 7'258.
Muss ich mich als Selbständige in einer Pensionskasse versichern?
Nein, die berufliche Vorsorge ist für Selbständige freiwillig (Art. 4 BVG). Möglich ist sie bei der Pensionskasse deines Berufsverbands, der Vorsorgeeinrichtung deiner Angestellten oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Kann ich verpasste 3a-Jahre nachzahlen?
Seit 2025 ja, aber nur für Lücken ab dem Jahr 2025 und höchstens zehn Jahre zurück. Du musst im Lückenjahr und im Nachzahlungsjahr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gehabt und im Nachzahlungsjahr den vollen Höchstbetrag eingezahlt haben (Art. 7a BVV 3).
Kann ich mein Pensionskassengeld für die Gründung beziehen?
Wenn du eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnimmst und nicht mehr obligatorisch versichert bist, ja (Art. 5 FZG). Bei einem Nebenerwerb nicht. Bedenke, dass das Geld dann im Alter fehlt.
Stand der Angaben: siehe oben, Werte für 2026. Grundlagen: AHV-Gesetz (Art. 16 AHVG), BVG (Art. 4 und 44 BVG), Verordnung über die gebundene Selbstvorsorge (Art. 7 und 7a BVV 3), Freizügigkeitsgesetz (Art. 5 FZG), Unfallversicherungsgesetz (Art. 4 UVG), BSV-Masszahlen 2025/2026, AHV/IV-Merkblatt 2.02. Dieser Artikel ersetzt keine Vorsorge- oder Steuerberatung.