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Ratgeber · Gründung und Start

Stundensatz berechnen als Selbständige

Der häufigste Fehler beim Start in die Selbständigkeit: den bisherigen Lohn durch die Arbeitsstunden teilen. Dabei fehlen Ferien, Administration, Sozialversicherungen und Kosten. So berechnest du einen Stundensatz, von dem du wirklich leben kannst – Schritt für Schritt und mit Beispiel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechne von oben nach unten: Was du im Jahr brauchst, geteilt durch die Stunden, die du wirklich verrechnen kannst.
  • Verrechenbar sind meist nur 50 bis 70 % deiner Arbeitszeit – der Rest geht für Administration, Offerten, Akquise und Weiterbildung drauf.
  • Als Selbständige zahlst du AHV/IV/EO von bis zu 10 % und deine Vorsorge allein – das muss im Satz drin sein.
  • Bist du MWST-pflichtig, kommt die MWST obendrauf; dein Stundensatz versteht sich ohne MWST.

Schritt 1: Was willst du verdienen?

Starte mit dem Einkommen, das du als Angestellte bzw. Angestellter für die gleiche Arbeit hättest – den Bruttolohn. Als Angestellte bezahlt dein Arbeitgeber aber vieles, was du als Selbständige selbst tragen musst: die Hälfte der AHV-Beiträge, die Pensionskasse, die Unfallversicherung, bezahlte Ferien und Feiertage, Krankheitstage, Arbeitsplatz und Laptop. Genau diese Posten addierst du in den nächsten Schritten dazu.

Schritt 2: Sozialversicherungen und Vorsorge

  • AHV/IV/EO: Als Selbständige zahlst du die Beiträge allein – höchstens 10 % deines Einkommens, bei tieferen Einkommen nach einer sinkenden Skala, dazu die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (AHV/IV-Merkblatt 2.02).
  • Vorsorge: Ohne Pensionskasse darfst du bis 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 (2026), in die Säule 3a einzahlen (Masszahlen des BSV). Plane einen festen Betrag ein – sonst fehlt er im Alter.
  • Versicherungen: Krankentaggeld, Unfallversicherung (freiwillig für Selbständige, Art. 4 UVG) und Betriebshaftpflicht kosten je nach Branche einige hundert bis mehrere tausend Franken im Jahr.

Schritt 3: Betriebskosten

Zähle alles zusammen, was dein Geschäft im Jahr kostet: Software und Abos, Computer und Telefon (verteilt auf die Nutzungsdauer), Büro oder Anteil an der Wohnung, Fahrzeug oder ÖV, Weiterbildung, Werbung, Website, Treuhand und Bankgebühren. Was du heute noch nicht weisst, schätzt du grosszügig – im ersten Jahr kommt immer etwas dazu.

Schritt 4: Wie viele Stunden kannst du verrechnen?

Ein Jahr hat rund 260 Werktage. Davon gehen ab: Ferien (zum Beispiel 5 Wochen = 25 Tage), Feiertage (je nach Kanton etwa 8 bis 10 Tage) und ein Polster für Krankheit (zum Beispiel 5 Tage). Es bleiben rund 220 Arbeitstage. Davon kannst du aber nicht jede Stunde verrechnen: Offerten schreiben, Rechnungen stellen, Belege erfassen, Kunden gewinnen und dich weiterbilden – das bezahlt dir niemand direkt. Realistisch sind 50 bis 70 % verrechenbare Zeit, am Anfang eher weniger.

Schritt 5: Reserve und Gewinn

Ein Auftrag fällt weg, ein Kunde zahlt zu spät, ein Gerät geht kaputt: Plane eine Reserve von 5 bis 15 % ein. Sie ist kein Luxus, sondern die Versicherung gegen magere Monate – und der Gewinn, der dein Unternehmen weiterbringt.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Mia ist Grafikerin und macht sich selbständig. Als Angestellte würde sie CHF 90'000 brutto im Jahr verdienen. Alle Zahlen sind Beispielwerte – setze deine eigenen ein.

PostenCHF pro Jahr
Zieleinkommen (Bruttolohn-Vergleich)90'000
AHV/IV/EO als Selbständige (rund 10 %)9'000
Vorsorge Säule 3a10'000
Versicherungen (Krankentaggeld, Unfall, Haftpflicht)4'000
Betriebskosten (Software, Hardware, Büro, Weiterbildung, Treuhand)12'000
Zwischentotal125'000
Reserve und Gewinn (10 %)12'500
Jahresziel Umsatz137'500

Verrechenbare Stunden: 220 Tage × 8 Stunden = 1'760 Stunden, davon 65 % verrechenbar = rund 1'150 Stunden.

Stundensatz: CHF 137'500 ÷ 1'150 Stunden = rund CHF 120 pro Stunde, ohne MWST. Mit 137'500 Franken Umsatz liegt Mia über der Grenze von CHF 100'000 – sie wird MWST-pflichtig (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG) und stellt ihren Kundinnen CHF 120 plus 8,1 % MWST in Rechnung, also rund CHF 129.70 pro Stunde.

Gegenprobe: der «alte Lohn durch Stunden»

Hätte Mia einfach CHF 90'000 durch 1'760 Stunden geteilt, käme sie auf rund CHF 51 pro Stunde. Damit wären weder AHV noch Vorsorge noch Kosten bezahlt – und von den 1'760 Stunden könnte sie nur etwa zwei Drittel verrechnen. Ihr Einkommen läge am Ende weit unter dem, was sie als Angestellte verdient hätte.

Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale?

  • Stundensatz: fair bei unklarem Aufwand; die Kundin trägt das Risiko, wenn es länger dauert.
  • Tagessatz: einfacher bei längeren Einsätzen, oft mit leichtem Rabatt gegenüber 8 Einzelstunden.
  • Pauschale: Kundinnen schätzen den festen Preis; du trägst das Risiko. Rechne intern mit deinem Stundensatz und einem Zuschlag für Unvorhergesehenes.
  • Abo: Für wiederkehrende Leistungen wie Wartung oder Betreuung sorgt ein monatlicher Betrag für planbares Einkommen.

Wichtig beim Kommunizieren: Schreib in Offerte und Rechnung klar, ob Preise inklusive oder exklusive MWST gelten, und gib einer Offerte eine Gültigkeitsdauer. Wie du Offerten aufbaust, steht im Artikel Von der Offerte bis zur bezahlten Rechnung.

So geht's in Easly

Hast du deinen Satz einmal berechnet, hinterlegst du ihn in Easly und verwendest ihn überall:

  • Leistungen als Produkte: Lege zum Beispiel «Grafikarbeit» mit der Einheit «Stunde», deinem Preis und dem MWST-Satz an – in Offerten und Rechnungen wählst du die Position aus und gibst nur noch die Menge ein.
  • Von der Offerte zur Rechnung: Aus der Offerte entsteht mit einem Klick die Auftragsbestätigung und später die Rechnung – Kunde, Positionen und Preise werden übernommen.
  • Pauschalen und Abos: Feste Beträge erfasst du als Position; wiederkehrende Leistungen verrechnet Easly als Abo automatisch am Stichtag.
  • Reicht dein Satz? Die Erfolgsrechnung zeigt Umsatz und Aufwand – inklusive Fahrten, Büroraum und Lohn – bis auf den einzelnen Beleg. So siehst du nach ein paar Monaten, ob deine Rechnung aufgeht.

Eine Zeiterfassung hat Easly nicht: Die geleisteten Stunden trägst du als Menge in die Rechnung ein.

Auftragsliste in Easly mit Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen (Bild vergrössern)

Häufige Fragen

Wie viele Stunden kann ich als Selbständige verrechnen?

Bei rund 220 Arbeitstagen im Jahr sind es realistisch 50 bis 70 % der Arbeitszeit, also etwa 900 bis 1'250 Stunden. Der Rest geht für Administration, Akquise und Weiterbildung drauf.

Gilt der Stundensatz mit oder ohne MWST?

Rechne deinen Satz immer ohne MWST. Bist du MWST-pflichtig, schlägst du die MWST auf der Rechnung dazu und lieferst sie an die ESTV ab. Bist du nicht MWST-pflichtig, darfst du keine MWST ausweisen.

Warum reicht mein bisheriger Lohn geteilt durch die Stunden nicht?

Weil du als Selbständige AHV, Vorsorge, Versicherungen, Ferien und alle Betriebskosten selbst bezahlst und nicht jede Arbeitsstunde verrechnen kannst. Im Beispiel oben ergibt das mehr als das Doppelte.

Wie oft sollte ich meinen Stundensatz überprüfen?

Mindestens einmal im Jahr, wenn die Erfolgsrechnung vorliegt – und immer dann, wenn sich deine Kosten oder deine Auslastung deutlich verändern. Preisanpassungen kündigst du deinen Stammkunden frühzeitig an.

Stand der Angaben: siehe oben, Werte 2026. Grundlagen: AHV/IV-Merkblatt 2.02 (Beiträge der Selbständigerwerbenden), Masszahlen des BSV 2025/2026 (Säule 3a), Unfallversicherungsgesetz (Art. 4 UVG), Mehrwertsteuergesetz (Art. 10 MWSTG). Alle Beträge im Beispiel sind Annahmen. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch deine Treuhand.