Das Wichtigste in Kürze
- Abgerechnet wird online im ESTV-Portal mit dem Service «MWST-Abrechnung pro». Ab dem 31. Oktober 2026 meldest du dich dort nur noch mit AGOV an.
- Einreichen und bezahlen musst du innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode (Art. 71 und Art. 86 MWSTG).
- Effektive Methode: Umsatz in Ziffer 200, Steuer je Satz in den Ziffern 303, 313 und 343, Vorsteuer in den Ziffern 400 und 405. Saldosteuersatz: Steuer in Ziffer 323, keine Vorsteuer.
- Fehler korrigierst du mit einer Korrekturabrechnung; nach dem Jahresabschluss stimmst du alle Abrechnungen ab (Art. 72 MWSTG).
Schritt 1: Zugang zum ESTV-Portal
Die Abrechnung läuft über das ESTV-Portal und den Service «MWST-Abrechnung pro». Den früheren Service «MWST-Abrechnung easy» hat die ESTV abgeschaltet; wer ihn genutzt hat, muss wechseln – die ESTV erklärt den Wechsel auf ihrer Seite Mehrwertsteuer abrechnen. Für die Anmeldung brauchst du ein AGOV-Konto, das neue Login der Behörden: Ab dem 31. Oktober 2026 ist es Pflicht, das alte CH-Login wird abgelöst.
Schritt 2: die richtige Periode
- Effektive Methode: in der Regel pro Quartal.
- Saldosteuersatz: pro Halbjahr.
- Jährlich: Seit 2025 auf Antrag möglich, wenn dein Umsatz höchstens CHF 5'005'000 beträgt; unter dem Jahr zahlst du dann Raten (Art. 35 Abs. 1bis MWSTG).
Massgebend für die Zuordnung ist bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten das Rechnungsdatum, bei vereinnahmten Entgelten der Zahlungseingang.
Schritt 3: die Ziffern der effektiven Methode
So ist das Formular aufgebaut – das offizielle Muster der ESTV zeigt alle Felder:
| Ziffer | Inhalt |
|---|---|
| 200 | Total deiner Entgelte (weltweiter Umsatz) – wahlweise ohne oder mit MWST |
| 220 / 221 | befreite Leistungen wie Exporte bzw. Leistungen im Ausland |
| 225 | Übertragungen im Meldeverfahren |
| 230 | von der Steuer ausgenommene Leistungen, zum Beispiel Vermietung von Wohnungen |
| 235 | Entgeltsminderungen wie Skonti und Rabatte |
| 280 → 289 → 299 | Diverses, Total der Abzüge und steuerbarer Gesamtumsatz |
| 303 / 313 / 343 | Leistungen und Steuer zum Normalsatz (8,1 %), reduzierten Satz (2,6 %) und Beherbergungssatz (3,8 %) |
| 383 | Bezugsteuer, zum Beispiel auf Dienstleistungen aus dem Ausland |
| 399 | Total geschuldete Steuer |
| 400 / 405 | Vorsteuer auf Material und Dienstleistungen bzw. auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand |
| 410 / 415 / 420 → 479 | Einlageentsteuerung, Vorsteuerkorrekturen, Vorsteuerkürzungen (zum Beispiel wegen Subventionen) |
| 500 / 510 | zu bezahlender Betrag bzw. dein Guthaben |
| 900 / 910 | andere Mittelflüsse wie Subventionen oder Spenden |
Die Ziffern 302, 312 und 342 gibt es weiterhin – aber nur für Umsätze zu den alten Sätzen bis Ende 2023. Für die aktuellen Sätze gelten 303, 313 und 343 (MWST-Steuersätze der ESTV).
Beispiel: Schreinerei, ein Quartal
Marco hat im Quartal Rechnungen über CHF 60'000 ohne MWST gestellt, alles zum Normalsatz. In Ziffer 200 und 303 trägt er CHF 60'000 ein, die Steuer beträgt CHF 4'860. Für Holz und Material hat er CHF 1'900 Vorsteuer bezahlt (Ziffer 400), für eine neue Kreissäge CHF 400 (Ziffer 405). Zu bezahlen sind CHF 2'560 (Ziffer 500) – bis 60 Tage nach Quartalsende.
Saldosteuersatz: einfacher, aber anders
Mit dem Saldosteuersatz deklarierst du in Ziffer 200 deinen Umsatz inklusive MWST und rechnest die Steuer in Ziffer 323 mit dem Satz, den dir die ESTV bewilligt hat. Vorsteuer ziehst du keine ab – sie ist im Satz pauschal berücksichtigt. Das Muster der ESTV für den Saldosteuersatz zeigt das kürzere Formular.
Schritt 4: Frist, Zahlung und Verlängerung
- Einreichen und bezahlen innert 60 Tagen nach Periodenende. Zahlst du zu spät, ist ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet (Art. 87 MWSTG).
- Mehr Zeit: Die Frist für die Einreichung verlängerst du kostenlos online im ESTV-Portal; die Zahlungsfrist kannst du dort um bis zu drei Monate verlängern (ESTV: MWST bezahlen). Achtung: Eine längere Zahlungsfrist schützt vor Mahnung und Betreibung, Verzugszins kann aber trotzdem ab dem Ende der ordentlichen 60-Tage-Frist anfallen.
- Guthaben zahlt die ESTV 60 Tage nach Eintreffen der Abrechnung aus.
Schritt 5: Korrektur und Jahresabstimmung
Merkst du während der Steuerperiode einen Fehler in einer eingereichten Abrechnung, reichst du eine Korrekturabrechnung ein. Nach dem Jahresabschluss stimmst du alle Abrechnungen mit deiner Buchhaltung ab und korrigierst Mängel spätestens in der Abrechnung jener Periode, in die der 180. Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällt (Art. 72 MWSTG) – bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also mit der Abrechnung des zweiten Quartals, einzureichen bis 31. August. Reichst du keine Berichtigung ein, gelten deine Abrechnungen für die ESTV als vollständig.
Typische Fehler
- Netto und brutto verwechselt: Bei der effektiven Methode wählst du oben im Formular, ob deine Umsätze mit oder ohne MWST eingetragen sind.
- Alte Ziffern: 302, 312 und 342 nur für Umsätze bis 2023.
- Vorsteuer ohne Beleg: Abziehen kannst du nur, was du mit Rechnungen belegen kannst.
- Fremdwährungen: Die Umrechnung muss den Vorgaben der ESTV entsprechen – Tageskurs, Monatsmittelkurs oder Konzernkurs, eine Methode für die ganze Steuerperiode (Art. 45 MWSTV, Fremdwährungskurse der ESTV).
- Frist verpasst: Verlängere die Einreichungsfrist rechtzeitig online und zahle möglichst innert 60 Tagen – sonst läuft Verzugszins.
So geht's in Easly
Easly rechnet die MWST aus deinen Rechnungen und Belegen und zeigt dir die Werte direkt mit den Ziffern des ESTV-Formulars – du überträgst sie Ziffer für Ziffer ins Portal:
- Effektive Methode: Ziffer 200 und 299, Leistungen und Steuer je Satz in den Ziffern 303, 313 und 343 (Versandkosten zum jeweiligen Satz), 399, die Vorsteuer aus deinen Belegen aufgeteilt in Ziffer 400 (Material und Dienstleistungen) und 405 (Investitionen und übriger Betriebsaufwand) sowie Ziffer 500 bzw. 510. Easly rechnet netto – im Formular wählst du «Netto (exkl. MWST)». Gezählt werden ausgestellte Rechnungen nach Rechnungsdatum.
- Saldosteuersatz: Bruttoumsatz in den Ziffern 200, 299 und 323, Steuer zu deinem Saldosteuersatz und der zu bezahlende Betrag.
- Deine Abrechnungsperiode: vierteljährlich, halbjährlich oder – wenn die ESTV sie bewilligt hat – jährlich. Das Dashboard erinnert dich an die Frist, eingereichte Perioden markierst du als erledigt.
- Fremdwährungen rechnet Easly mit dem MWST-Tageskurs der ESTV um, wie es Art. 45 MWSTV vorsieht.
- Ehrlich gesagt: Was Easly nicht kennen kann – Exporte und ausgenommene Leistungen (Ziffern 220 bis 280), Bezugsteuer (383) oder Vorsteuerkorrekturen (410 bis 420) –, markiert die Abrechnung als «nicht erfasst – prüfen». Umsätze ohne MWST zeigt Easly gesammelt bei 220/230; die Aufteilung machst du selbst. Eingereicht wird nicht aus Easly, sondern von dir im ESTV-Portal.
Häufige Fragen
Kann ich die MWST-Abrechnung noch auf Papier einreichen?
Nein. Die Abrechnung reichst du online im ESTV-Portal mit dem Service «MWST-Abrechnung pro» ein. Für die Anmeldung brauchst du ab dem 31. Oktober 2026 ein AGOV-Konto.
In welche Ziffer gehört der Normalsatz von 8,1 %?
In Ziffer 303. Die Ziffer 302 gilt nur noch für Umsätze zum alten Satz von 7,7 % bis Ende 2023. Der reduzierte Satz von 2,6 % gehört in Ziffer 313, der Beherbergungssatz von 3,8 % in Ziffer 343.
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Dann ist ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet (Art. 87 MWSTG). Die Einreichungsfrist kannst du online verlängern, die Zahlungsfrist um bis zu drei Monate – Verzugszins kann trotzdem ab dem Ende der ordentlichen Frist anfallen.
Reicht Easly die Abrechnung direkt bei der ESTV ein?
Nein. Easly berechnet die Werte und stellt sie dir als PDF und Excel bereit. Du überträgst sie ins ESTV-Portal und markierst die Periode danach in Easly als eingereicht.
Stand der Angaben: siehe oben. Grundlagen: Mehrwertsteuergesetz (Art. 35, 71, 72, 86 und 87 MWSTG), Mehrwertsteuerverordnung (Art. 45 MWSTV), Muster-Abrechnungen der ESTV und die Seiten der ESTV zu Abrechnung und Zahlung. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Treuhandberatung.
