Das Wichtigste in Kürze
- Als Selbständige oder Selbständiger kannst du den geschäftlich genutzten Anteil deiner Wohnkosten als Geschäftsaufwand abziehen (Art. 27 Abs. 1 DBG).
- Voraussetzung ist, dass der Raum tatsächlich geschäftlich genutzt wird. Wird er auch privat genutzt, ist nur ein Teil abziehbar.
- Den Anteil berechnest du nachvollziehbar, meist nach Fläche oder Zimmern, und belegst ihn mit Mietvertrag, Abrechnungen und Grundriss.
- Für Angestellte gelten strengere Regeln: Ein Arbeitszimmer ist nur abziehbar, wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Wann ist das Büro zu Hause abziehbar?
Selbständigerwerbende dürfen alle geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abziehen (Art. 27 Abs. 1 DBG; die Kantone kennen die gleiche Regel). Dazu gehört auch ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung, wenn es effektiv für das Geschäft genutzt wird. Die Steuerrekurskommission Basel-Stadt hat zum Beispiel 2005 einem Einzelunternehmer die Miete für anderthalb Zimmer seiner 4½-Zimmer-Wohnung als Geschäftsaufwand anerkannt.
Wichtig sind drei Punkte:
- Tatsächliche geschäftliche Nutzung: Du arbeitest regelmässig in diesem Raum – nicht nur gelegentlich am Küchentisch.
- Möglichst ein eigener Raum: Wird das Zimmer auch privat genutzt, zum Beispiel als Gästezimmer, ist nur ein Teil der Kosten abziehbar. Küche, Bad und Korridor zählen in der Regel nicht mit, weil dort die private Nutzung überwiegt.
- Plausibel zum Geschäft: Hast du bereits ein Geschäftslokal und arbeitest nur ab und zu daheim, wird das Steueramt den zusätzlichen Abzug kritisch prüfen.
Den Nachweis musst du erbringen: Kannst du den geschäftlichen Anteil nicht belegen, darf das Steueramt ihn schätzen.
Den Anteil berechnen
Eine feste Pauschale für das Büro zu Hause gibt es für Selbständige nicht. Gefragt ist eine Berechnung, die das Steueramt nachvollziehen kann. Bewährt hat sich die Aufteilung nach Fläche: Bürofläche geteilt durch Wohnfläche. Manche Steuerämter rechnen auch nach Anzahl Zimmern. Wird der Raum nicht ausschliesslich geschäftlich genutzt, reduzierst du den Anteil zusätzlich um den privaten Teil.
Beispiel: Grafikerin mit Büro in der Mietwohnung
Sandra wohnt in einer 90-m²-Wohnung und nutzt ein 12 m² grosses Zimmer als Büro. Der Flächenanteil beträgt 12 ÷ 90 = 13,3 %.
| Wohnkosten pro Jahr | CHF |
|---|---|
| Miete 12 × 1'900 | 22'800.00 |
| Nebenkosten (Heizung, Wasser) | 2'400.00 |
| Strom | 900.00 |
| Total | 26'100.00 |
| Geschäftlicher Anteil 13,3 % | 3'480.00 |
Dient das Zimmer zusätzlich als Gästezimmer und nutzt Sandra es zu 80 % geschäftlich, sinkt der Anteil auf 13,3 % × 80 % = 10,7 %, also CHF 2'784.
Welche Kosten zählen?
- Miete – bei Wohneigentum stattdessen die Wohnkosten wie Hypothekarzins und Unterhalt. Hier unterscheidet sich die Praxis der Kantone, insbesondere wegen des Eigenmietwerts. Kläre die Berechnung mit deinem Steueramt oder deiner Treuhand.
- Nebenkosten wie Heizung und Wasser gemäss Nebenkostenabrechnung.
- Strom und Reinigung, soweit sie auf die Wohnung entfallen.
- Je nach Kanton ein Anteil der Hausratversicherung.
Büromöbel, Computer, Drucker, Internet und Telefon gehören nicht in diese Rechnung. Sie sind eigene Geschäftsausgaben, die du direkt als Beleg erfasst – Geräte mit längerer Nutzungsdauer als Anlagen.
Diese Nachweise solltest du aufbewahren
- Mietvertrag bzw. Unterlagen zu Hypothek und Unterhalt,
- Nebenkostenabrechnung, Stromrechnungen, Versicherungspolice,
- einen Grundriss der Wohnung mit eingezeichnetem Büro und den Flächen,
- deine Berechnung des Anteils, Jahr für Jahr.
Diese Unterlagen sind Teil deiner Buchhaltung und werden wie alle Belege 10 Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR). Ändern sich Miete oder Nebenkosten, rechnest du für jedes Jahr mit den Zahlen dieses Jahres.
Und als Angestellte oder Angestellter?
Arbeitest du angestellt und zusätzlich daheim, gelten andere Regeln. Ein Arbeitszimmer ist dann nur als Berufskosten abziehbar, wenn du regelmässig einen wesentlichen Teil deiner Arbeit zu Hause erledigen musst, weil dein Arbeitgeber dir keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, und du dafür einen besonderen Raum hast, der hauptsächlich beruflich genutzt wird. Gelegentliches Arbeiten im Home-Office reicht nach der Rechtsprechung nicht. Die Einzelheiten regeln die Kantone; in vielen Fällen ist die Pauschale für übrige Berufskosten die einfachere Lösung.
So geht's in Easly
Im Bereich «Büroraum» rechnet Easly deinen Anteil nachvollziehbar aus – und legt die Nachweise gleich dazu:
- Einmal erfassen: Wohnfläche, Bürofläche und den geschäftlichen Nutzungsanteil des Raums, dazu die Miete pro Monat – bei Wohneigentum den Hypothekarzins-Anteil – und auf Wunsch die Reinigungskosten.
- Nebenkosten, Strom und Hausratversicherung pro Jahr: Mit deinem eigenen KI-Zugang lädst du die Abrechnungen hoch, und Easly erkennt, um welches Dokument es sich handelt und für welches Jahr es gilt; mehrere Stromrechnungen eines Jahres werden zusammengezählt. Ohne KI trägst du die Beträge pro Jahr von Hand ein.
- Die Berechnung: Flächenanteil × Nutzungsanteil, angewandt auf die Wohnkosten des jeweiligen Jahres. Jedes Jahr behält seine eigenen Zahlen – spätere Änderungen verschieben frühere Jahre nicht.
- Grundriss als Nachweis: Den Wohnungsplan legst du als PDF oder Bild direkt beim Büroraum ab.
- In der Erfolgsrechnung: Der Anteil fliesst automatisch als «Büroraum (anteilige Wohnkosten)» ein, zusammen mit KM-Abrechnung und Belegen.
Häufige Fragen
Gibt es für Selbständige eine Pauschale fürs Büro zu Hause?
Nein. Selbständige ziehen die effektiven, geschäftlich begründeten Kosten ab (Art. 27 Abs. 1 DBG). Der Anteil an den Wohnkosten muss nachvollziehbar berechnet sein, meist nach Fläche oder Zimmern.
Was, wenn ich das Büro auch privat nutze?
Dann ist nur ein Teil abziehbar. Du reduzierst den Flächenanteil um die private Nutzung – zum Beispiel auf 80 %, wenn das Zimmer gelegentlich als Gästezimmer dient.
Was gilt bei Wohneigentum?
Statt der Miete zählen die Wohnkosten wie Hypothekarzins und Unterhalt. Wie das mit dem Eigenmietwert zusammenspielt, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Kläre die Berechnung mit deinem Steueramt oder deiner Treuhand.
Kann ich als Angestellte oder Angestellter ein Arbeitszimmer abziehen?
Nur unter strengen Voraussetzungen: Du musst regelmässig einen wesentlichen Teil deiner Arbeit zu Hause erledigen, weil dein Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz anbietet, und einen eigenen, hauptsächlich beruflich genutzten Raum haben.
Stand der Angaben: siehe oben. Grundlagen: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 26 und 27 DBG), Obligationenrecht (Art. 958f OR) sowie die Rechtsprechung und Praxis der kantonalen Steuerverwaltungen, die im Detail voneinander abweichen. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
